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Orthopädische
Zurichtung am Konfektionsschuh
oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen
am orthopädischen Maßschuh dienen dazu,
den vorhandenen Schuh des Patienten so zu
gestalten, dass durch einzeln oder in
Kombination vorgenommene:

Arbeiten am Absatz
Arbeiten zur Schuherhöhung
Arbeiten an der Sohle
Arbeiten zur Entlastung,

Stützung,
Polsterung und

Schaftveränderung

Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken,
beseitigt oder gemindert werden.
Wir möchten hier anhand einiger Beispiele
verschiedene Arbeiten am Schuh erklären.

Die ausgeführte Anpassung ist dazu auf
den Bildern jeweils farbig hervorgehoben.
Pufferabsatz:

Beim Pufferabsatz wird im hinteren Absatzbereich ein Puffergummiteil
eingesetzt.
Verkürzungsausgleich im Absatzbereich bis 1 cm Höhe:

Die Erhöhung erfolgt innen durch Ausgleich unter der Ferse oder außen
unter dem Absatz.
Einseitige Sohlenerhöhung (innen oder außen):

Das Material wird dem vorhandenen Schuh angepasst. Dazu gehören Abdeckung
durch neue Laufsohle und Absatzangleichung durch neuen Absatzfleck.
Orthopädische Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh sind nicht budgetierte
Hilfsmittel.

Sie unterliegen keinem Eigenanteil des Versicherten und werden vom Orthopädie-Schuhtechniker
ausgeführt.

Die Mehrfachausstattung ist aus funktionellen und hygienischen Gründen
notwendig.
Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung der
Mittelfußköpfchen:

Eingearbeitet in den Schuh, mit Absatzangleichung und Abdecksohle, Aussparung
der Brandsohle und gleichzeitige Weichpolsterung der Aussparung. Das Material
der Rolle wird dem vorhandenen Schuh angepasst.
Einarbeitung einer Quergewölbestütze:

Die Pelotte wird auf die Brandsohle eingearbeitet und mit Leder abgedeckt.
Die Anfertigung erfolgt anhand einer Trittspur.
Einarbeitung einer Längsgewölbestütze:

Die Längsgewölbestütze wird ebenfalls nach Trittspur auf die
Brandsohle eingearbeitet und mit Leder abgedeckt.